§ 96 SVWOWahlordnung für die Sozialversicherung
Für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 gilt § 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 in der bis zum 17. Februar 2021 geltenden Fassung.
§ 11 Abs. 1 Nr. 4 SVWOWahlordnung für die Sozialversicherung
ob die Vereinigung die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewerkschaftseigenschaft erfüllt (§ 48a Abs. 1 Satz 1 erste Alternative des Vierten Buches…
§ 54 Abs. 3 SGB 4Durchführung der Wahl
Der Tag, bis zu dem die Wahlbriefe bei den Versicherungsträgern eingegangen und bei einer Online-Wahl die elektronischen Stimmen abgegeben sein müssen…
§ 48b Abs. 1 SGB 4Feststellungsverfahren
Ob eine Vereinigung als Arbeitnehmervereinigung vorschlagsberechtigt ist, wird bei Vereinigungen, bei denen nicht eine ununterbrochene Vertretung nach § 48…
§ 14 Abs. 1 SVWOWahlordnung für die Sozialversicherung
Der Bundeswahlbeauftragte weist spätestens am 1. April des Kalenderjahres vor dem Kalenderjahr des Wahltages durch öffentliche Bekanntmachung erneut auf die…