BSG, B 1 KR 10/16 RUrteil v. 2016-12-13 · § 12 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - Übernahme der Kosten für das Arzneimittel Avastin zur Behandlung eines rezidivierenden Glioblastoms - kein Anspruch auf Versorgung im Wege einer grundrechtsorientierten Auslegung bei Ablehnung der Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur - Gleichstellung mit einer Ablehnung der Zulassungserweiterung bei Nichtweiterverfolgung des Antrags durch das pharmazeutische Unternehmen - Entscheidung im Wege der Anfechtungs- und Feststellungsklage über einen Schadens- oder Erstattungsanspruch der Krankenkasse nach vorläufiger Leistungsgewährung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
BSG, B 1 KR 22/16 RUrteil v. 2016-10-25 · § 12 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit nach dem vor dem 1.1.2016 geltenden Recht
BSG, B 6 KA 25/15 RUrteil v. 2016-09-28 · § 12 Abs 1 S 1 SGB 5
(Krankenversicherung - Verordnungsausschluss für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel - hier: Ausschluss des homöopathischen Arzneimittels Otovowen® für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen nach Nr 38 der Anlage 3 AMRL - Gemeinsamer Bundesausschuss - Beurteilung der (Un-)Zweckmäßigkeit nach den methodischen Standards der evidenzbasierten Medizin - Verständnis des Begriffs "Otologika"/"Otologikum" - Bekanntmachung der tragenden Gründe iSv § 94 Abs 2 S 1 SGB 5)
BSG, B 6 KA 44/15 RUrteil v. 2016-09-28 · § 12 Abs 1 SGB 5
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelverordnung - Beurteilung nach den wirkstoffbezogenen Kosten je definierter Tagesdosis - grundsätzliche Eignung der Methode des Vergleichs anhand von durchschnittlichen Tagestherapiedosen - Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit der von den Vertragspartnern der Arznei- und Heilmittelvereinbarung vereinbarten Zielwerte
BSG, B 3 KR 20/15 RUrteil v. 2016-06-23 · § 12 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses - Voraussetzungen zur Festlegung neuer Qualitätsstandards - Streichung von Produkten (hier: wassergefüllte Produkte zur Dekubitusprophylaxe und -therapie) - Orientierung ausschließlich an der objektiven Rechtslage - kein Vertrauensschutz - Hersteller muss nachweisen, dass bereits gelistetes Produkt neu festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt - keine Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens - Wettbewerb - Unionsrecht - Verfassungsrecht