BSG, B 3 KR 2/11 RUrteil v. 2012-03-15 · § 12 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten Matratzenkomplettumhüllungen bei Vorliegen einer Hausstaubmilbenallergie - Sicherung des Erfolgs einer allergologischen Krankenbehandlung
BSG, B 1 KR 24/10 RUrteil v. 2012-03-06 · § 12 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem Zusatznutzen gegenüber Kosmetika - krankheitsbedingt benötigte Mittel allein wegen Hilfebedürftigkeit - Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums - sozialgerichtliches Verfahren - keine notwendige Beiladung des Gemeinsamen Bundesausschusses - Nichteinbeziehung von ausgeschlossenen Basistherapeutika bei Neurodermitis in den Kreis der verordnungsfähigen Arzneimittel - kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht
BSG, B 1 KR 10/11 RUrteil v. 2012-03-06 · § 12 Abs 1 S 1 SGB 5
Krankenversicherung - Leistungsausschluss zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion - keine Verletzung von Verfassungs- oder Völkerrecht - UN-konventionsrechtliches Diskriminierungsverbot entspricht dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot
BSG, B 1 KR 19/10 RUrteil v. 2011-11-08 · § 12 Abs 1 SGB 5
(Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens jenseits seiner bestehenden Zulassung nur bei wissenschaftlichen Erkenntnissen über Nutzen und Risiken des Mittels aufgrund von Phase III-Studien - Bindung von Hochschulambulanzen an die im ambulanten Bereich geltenden leistungsrechtlichen Begrenzungen des Anspruchs der Versicherten auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln - kein Ersatz der Zulassungsentscheidung durch die bloße Möglichkeit einer Zulassung im Verfahren nach § 25b Abs 2 AMG 1976)
BSG, B 3 KR 8/11 RUrteil v. 2011-11-03 · § 12 Abs 1 SGB 5
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig erachteten Rehabilitationsträger innerhalb der höchstens zwei Wochen plus einen Werktag betragenden Prüfungs- und Weiterleitungsfrist