BSG, B 1 KR 7/17 RUrteil v. 2017-11-07 · § 12 Abs 1 SGB 5
(Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB 5 - Anspruch auf stationäre Liposuktion als Naturalleistung)
BSG, B 1 KR 8/17 RUrteil v. 2017-09-26 · § 12 Abs 1 SGB 5
(Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB 5 - Verwaltungsakt - allgemeine Leistungsklage - Vollstreckungstitel gegen Krankenkasse - Naturalleistungsanspruch des Versicherten - hinreichend bestimmt gestellter Antrag - Begrenzung auf erforderliche Leistung - Kostenübernahme einer Liposuktion - Beginn und Ablauf der Frist - Wirksamkeit der fingierten Genehmigung)
BSG, B 1 KR 28/16 RUrteil v. 2017-05-23 · § 12 Abs 1 SGB 5
(Krankenversicherung - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Überprüfungsrecht der Krankenkassen auf sachlich-rechnerische Richtigkeit - Unabhängigkeit von der Auffälligkeitsprüfung - keine rückwirkende Rechtsanwendung des § 275 Abs 1c S 4 SGB 5 - sachlich-rechnerische Richtigkeitskontrolle umfasst Überprüfung der Mitteilung der für die Abrechnung pflichtgemäß zutreffenden Tatsachen durch das Krankenhaus - Auslegung erteilter Prüfaufträge der Krankenkassen)
BSG, B 3 KR 17/16 RUrteil v. 2017-05-11 · § 12 Abs 1 SGB 5
(Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für eine Kopforthesenbehandlung - keine Leistung der medizinischen Rehabilitation - Fristbeginn gem § 13 Abs 3a SGB 5 frühestens mit Wirksamwerden der Vorschrift - Ermittlung des Krankheitswertes bzw der Behandlungsbedürftigkeit einer Schädelasymmetrie - Verfassungsmäßigkeit der Rechtsetzung durch den GBA - keine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche oder wertungsmäßig damit vergleichbare Erkrankung - kein Seltenheitsfall - kein Systemversagen)
BSG, B 1 KR 23/16 RUrteil v. 2017-03-28 · § 12 Abs 1 SGB 5
(Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnungsprüfung - Aufwandspauschale - Anspruch auf Prüfauftrag zur Auffälligkeitsprüfung beschränkt - Unterscheidung vom Prüfregime der sachlich-rechnerischen Richtigkeit - Bestimmung des Ziels des Prüfauftrags nach § 133 BGB)