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Die Krankenkassen oder die Landesverbände der Krankenkassen können mit geeigneten Einrichtungen Verträge über die Erbringung von Kurzzeitpflege nach § 39c schließen, soweit dies für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig ist.
Versorgungsverträge dürfen nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ein Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages besteht, soweit und…
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam schließen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen einheitliche Versorgungsverträge über die…
Kurzzeitpflege nach § 39c.
für eine bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung der Versicherten nicht erforderlich ist.
Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen schließt mit den Leistungserbringern oder deren Verbänden Verträge über die Versorgung der Versicherten mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.