BSG, B 6 KA 37/11 RUrteil v. 2012-06-27 · § 72 Abs 1 S 2 SGB 5
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit der Verhinderung honorarverteilungsrelevanter Fallzahlsteigerungen durch Mehrfacheinlesungen von Versichertenkarten in einer Praxisgemeinschaft durch eine Härtefallregelung - Begründung - Honorarbescheid - Aufhebung
BSG, B 6 KA 15/11 RUrteil v. 2012-03-21 · § 72 Abs 1 S 2 SGB 5
(Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) - Leistungsbegrenzung bei unter Jobsharingbedingungen angestelltem Arzt in einem unterversorgten Gebiet - Bezugnahme auf das gesamte Leistungsvolumen des MVZ - Umsatzbeschränkung nach § 101 Abs 1 S 1 Nr 4 und 5 SGB 5 stellt keine Einschränkung von Beschäftigungsmöglichkeiten dar - Verfassungsmäßigkeit)
BSG, B 6 KA 8/10 RUrteil v. 2011-03-23 · § 72 Abs 1 S 2 SGB 5
Vertragsärztliche Versorgung - keine "Verlegung" einer Anstellung eines Arztes von einem Medizinischen Versorgungszentrum auf ein anderes - Unterbleiben - einfache Beiladung - Verfassungsmäßigkeit des eingeschränkten Umfangs an (Neu)-Anstellungen von Ärzten
BSG, B 6 KA 15/10 RUrteil v. 2011-03-23 · § 72 Abs 1 S 2 SGB 5
(Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt - Schwergewicht der Mitwirkung an der vertragsärztlichen Versorgung darf nicht die stationäre Versorgung der Versicherten weder im gesamten Leistungsspektrum des Medizinischen Versorgungszentrums noch für den einzelnen dort angestellten Arzt sein)
BSG, B 6 KA 42/09 RUrteil v. 2010-12-08 · § 72 Abs 2 SGB 5
Vertragsärzte - Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit garantiert kein gleichmäßiges Einkommen - Berücksichtigung von Einnahmen aus privatärztlicher oder sonstiger Tätigkeit bei Beurteilung über zu niedrige Höhe der Vergütung einer Arztgruppe - Rechtmäßigkeit der Ausgestaltung des Bewertungsmaßstabes im Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004