§ 94 Abs. 4 ALGGesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Bestand Anspruch auf Leistung einer Rente vor dem Zeitpunkt einer Änderung rentenrechtlicher Vorschriften, wird aus Anlaß der Rechtsänderung die Leistung nicht…
§ 98 Abs. 3a Nr. 3 Buchst. b ALGGesetz über die Alterssicherung der Landwirte
die Wartezeit von 15 Jahren nicht erfüllt hat, eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht bezieht und Zeiten nach § 17 Abs. 1 S 2 nicht zurücklegt.
§ 306 Abs. 1 SGB 6Grundsatz
Bestand Anspruch auf Leistung einer Rente vor dem Zeitpunkt einer Änderung rentenrechtlicher Vorschriften, werden aus Anlass der Rechtsänderung die einer Rente…
§ 90 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b ALGGesetz über die Alterssicherung der Landwirte
erwerbsunfähig nach dem bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Recht geworden war sowie
§ 245 Abs. 1 SGB 6Vorzeitige Wartezeiterfüllung
Die Vorschrift über die vorzeitige Wartezeiterfüllung findet nur Anwendung, wenn Versicherte nach dem 31. Dezember 1972 vermindert erwerbsfähig geworden oder…