§ 8 Abs. 2 SGB 6Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
Nachversichert werden Personen, die als versicherungsfrei waren oder von der Versicherungspflicht befreit worden sind, wenn sie ohne Anspruch oder Anwartschaft…
§ 18 Abs. 3 Nr. c) PKDBSaSatzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)
wenn die dem Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligte Rente wegen Fortfalls der Leistungsvoraussetzungen entzogen worden ist, von dem…
§ 184 Abs. 2 Nr. 3 SGB 6Fälligkeit der Beiträge und Aufschub
eine widerrufliche Versorgung gezahlt wird, die der aus einer Nachversicherung erwachsenden Rentenanwartschaft mindestens gleichwertig ist.
§ 73 Abs. 2 SGB 7Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Fallen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg, wird die Rente bis zum Ende des Monats geleistet, in dem der…
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 SGB 6Ersatzzeiten
für die eine Nachversicherung durchgeführt oder nur wegen eines fehlenden Antrags nicht durchgeführt worden ist,