§ 352 RVOReichsversicherungsordnung
Die Dienstordnung regelt die Rechts- und die allgemeinen Dienstverhältnisse der Angestellten, insbesondere den Nachweis ihrer fachlichen Befähigung, ihre Zahl,…
§ 47 Abs. 3 BeamtStGGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern
Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regeln die Disziplinargesetze.
§ 7 Abs. 1 NRW-31783Dienstordnung für die Dienstordnungs-Angestellten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Liegen bei einer/einem DO-Angestellten Tatbestände vor, die bei Beamtinnen und Beamten ein Dienstvergehen darstellen würden, so können Maßnahmen entsprechend…
§ 47 Nr. 17 SN-2111Sächsische Versammlungsstättenverordnung
als Ordnungsdienstleiter oder Ordnungsdienstkraft entgegen § 43 Abs. 3 oder 4 seinen Aufgaben nicht nachkommt,
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 THWMitwVVerordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk
Berechtigungen vorübergehend oder dauerhaft entzogen bekommen.