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Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Personen, die
Absatz 1 gilt nicht für
Versicherungsfrei sind
Leistungen können ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden, wenn der Versicherungsfall bei einer von Versicherten begangenen Handlung eingetreten ist,…
Unfälle und Krankheiten, gegen die der Verletzte nicht bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert war, gelten als Arbeitsunfälle, wenn sie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.