§ 186 Abs. 4 Nr. 3 SGB IXBeratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt
der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde ein Mitglied,
§ 151 Abs. 3 SGB IXGeltungsbereich
Auf gleichgestellte behinderte Menschen werden die besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen mit Ausnahme des § 208 und des Kapitels 13 angewendet.
§ 183 SGB IXVerordnungsermächtigung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl…
§ 191 SGB IXVerordnungsermächtigung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Voraussetzungen des Anspruchs nach § 49 Absatz 8…
§ 153 Abs. 1 SGB IXVerordnungsermächtigung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen über