§ 6 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweiges ersucht…
§ 6 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht…
§ 113 AOAbgabenordnung
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht…
§ 5 Abs. 5 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht für verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. Besteht diese auf der Amtshilfe, so…
§ 5 Abs. 5 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Hält die ersuchte Behörde sich zur Hilfe nicht verpflichtet, so teilt sie der ersuchenden Behörde ihre Auffassung mit. Besteht diese auf der Amtshilfe, so…