§ 41 Abs. 1 SGB XIVAnspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
Geschädigte haben für anerkannte Schädigungsfolgen Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach den Vorschriften dieses…
§ 47 Abs. 10 Nr. 3 SGB XIVKrankengeld der Sozialen Entschädigung
sich in Fällen des § 45 Absatz 4 des Fünften Buches nach Absatz 4 berechnet.
§ 10 Abs. 3 Nr. 1 SGB XIVAntragserfordernis
Leistungen der Krankenbehandlung nach Kapitel 5,
§ 50 Abs. 5 SGB XIVErstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung
Werden Geschädigten die Kosten nach Absatz 1, 2, 3 oder 4 erstattet, so haben sie unter den Voraussetzungen des § 47 Anspruch auf Krankengeld der Sozialen…
§ 52 Abs. 3 SGB XIVBeiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung
In Fällen des § 47 Absatz 10 werden