Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gesetz Nr. 1077 über die Bestimmung der zuständigen Stellen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Allgemeiner Teil - Vom 31. Mai 1978
Ein neuer Chat, das ganze SGB1§ 15Abs1G SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.