BSG, B 9 V 91/16 BBeschluss v. 2018-03-15 · § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - absoluter Revisionsgrund - unzureichende Begründung der Entscheidung - Fehlen jeglicher Beweiswürdigung - mündliche Erläuterung eines Gutachtens in der mündlichen Verhandlung - vollwertige Beweisaufnahme - Pflicht zur Darstellung einer Beweiswürdigung im Urteil - Zurückverweisung
BSG, B 9 SB 35/17 BBeschluss v. 2017-11-09 · § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
(Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags - Störung anderer Teilnehmer auf Veranstaltungen - keine Berücksichtigung von Empfindlichkeiten der Öffentlichkeit - Ungleichbehandlung von blinden oder hörgeschädigten Menschen gegenüber schwerbehinderten Menschen mit Mindest-GdB von 80 - Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen - Verfassungsrecht - indiziengestützte Typisierung - Zulässigkeit von strengeren zweckbestimmten Anforderungen in Generalklausel sozialgerichtliches Verfahren - keine Umgehung von § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG)
BSG, B 3 KR 7/17 BBeschluss v. 2017-09-28 · § 160 Abs 2 Nr 3 SGG
(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts - hör- oder sprachbehinderte Person - mündliche Verhandlung - Sicherstellung einer ausreichenden Verständigungsmöglichkeit - Verletzung des § 186 GVG - kein absoluter Revisionsgrund - Krankenversicherung - Anspruch auf Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung - Vorfestlegung - Ablehnung des Tests eines Hörgeräts zum Festbetrag - Feststehen einer unzureichenden Versorgung)
BSG, B 1 KR 37/17 BBeschluss v. 2017-09-26 · § 160 Abs 2 Nr 2 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - offensichtliche Divergenz - objektiv willkürliche Nichtzulassung der Revision - Begründungsanforderungen
BSG, B 13 R 139/16 BBeschluss v. 2017-09-06 · § 160 Abs 2 Nr 1 SGG
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung - Kfz-Hilfe - Berücksichtigung einer für den Einbau behinderungsbedingter Zusatzausstattung erforderlichen höheren Motorisierung bei der Leistungsbeschaffung