BSG, B 1 KR 5/19 RUrteil v. 2019-04-09 · § 163 SGG
Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung geleisteter Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten von ambulant an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen - Abtretung des um die Umsatzsteuer überhöhten Vergütungsanspruch durch Krankenhaus an Abrechnungszentrum im Wege des unechten Factoring - vertraglicher Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse gegen Krankenhaus - Beginn des Zinsanspruchs einer gesetzlich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit ab zu verzinsenden Geldschuld - Revisionsverfahren - Anerkenntnisurteil nur auf gesonderten Antrag des Klägers
BSG, B 1 KR 3/18 RUrteil v. 2019-04-09 · § 163 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne kostenprivilegierte Beteiligte - einseitige Erledigungserklärung der Hauptsache - Begründetheit einer Feststellungsklage bei Erledigung der zunächst zulässigen und begründeten Leistungsklage - Zu eigen machen bisher nicht kodierter und abgerechneter Diagnosen durch Krankenhaus als neue Rechnungstellung über den Behandlungsfall - Revisionsverfahren - begründetes Sachurteil trotz erklärtem Anerkenntnis
BSG, B 3 KR 2/18 RUrteil v. 2019-03-28 · § 163 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutz gegen Nutzenbewertungsbeschluss und Schiedsspruch über Erstattungsbetrag für Arzneimittel mit neuem Wirkstoff - Anfechtung - Klagegegenstand - Feststellungsantrag - Amtsermittlungspflicht - Beweiswürdigung - Zurückverweisung
BSG, B 5 RE 3/18 RUrteil v. 2018-12-13 · § 163 SGG
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht einer Bauingenieurin für die Tätigkeit als Projektleiterin im Straßen- und Tiefbau - Formularbescheide eines bundesweit zuständigen Versicherungsträgers unterliegen umfassender revisionsgerichtlicher Auslegungsbefugnis - Befreiungsbescheid bezieht sich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung
BSG, B 5 RE 1/18 RUrteil v. 2018-12-13 · § 163 SGG
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht eines Bauingenieurs - Formularbescheide eines bundesweit zuständigen Versicherungsträgers unterliegen umfassender revisionsgerichtlicher Auslegungsbefugnis - Befreiungsbescheid bezieht sich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung