§ 2 Abs. 3 Nr. 23 KI-MIGGesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz
Sicherungsfonds gemäß § 223 Absatz 1 Satz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie juristische Personen des Privatrechts, denen Aufgaben und Befugnisse eines…
§ 223 Abs. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Aufgabe der Sicherungsfonds ist der Schutz der Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und der sonstigen aus dem…
§ 226 Abs. 6 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Auf den Sicherungsfonds für die Krankenversicherer sind die Absätze 2 bis 5 nicht anzuwenden. Der Sicherungsfonds erhebt nach der Übernahme der…
§ 222 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass die Voraussetzungen des § 314 Absatz 1 Satz 1 bei einem Versicherungsunternehmen erfüllt sind, welches Mitglied eines…
§ 221 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Unternehmen, die gemäß § 8 Absatz 1 oder § 67 Absatz 1 zum Geschäftsbetrieb in den in der Anlage 1 genannten Versicherungssparten Nummer 19 bis 23 oder zum…