§ 8a DruckMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
§ 7a SchriSeMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Schriftsetzer-(Buchdrucker-)Handwerk
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
§ 7a FlexMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Flexografen-Handwerk
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.