§ 232 Abs. 3 StGBStrafgesetzbuch
In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn In den Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe…
§ 18 Abs. 2 TPGGesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren.
§ 233 Abs. 4 StGBStrafgesetzbuch
In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder auf Geldstrafe zu erkennen, in minder schweren Fällen des Absatzes 2…
§ 236 Abs. 4 StGBStrafgesetzbuch
Auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
§ 232a Abs. 5 StGBStrafgesetzbuch
In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4…