§ 40 Abs. 7 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit kann auf dessen Antrag verkürzt werden, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Die verkürzte Dienstzeit soll die zur…
§ 22 Abs. 2 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Die Kürzung entfällt für die Zeit
§ 9 Abs. 2 Nr. 4 EinsatzWVGGesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen
Endet die Schutzzeit nach § 4 bei einer Soldatin auf Zeit oder einem Soldaten auf Zeit vor Ablauf der Zeit, für die sie oder er in das Dienstverhältnis berufen…
§ 7 Abs. 6 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Die Förderungsdauer nach Absatz 5 wird nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 und 11 vermindert. Für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit mit einer…
§ 25 Nr. 2 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
wegen Dienstunfähigkeit endet, nachdem ihre oder seine Dienstzeit auf mindestens 20 Jahre festgesetzt wurde.