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Zweck dieses Gesetzes ist es, Klimaschutzziele und Klimaanpassungsziele für das Saarland festzulegen und die rechtlichen Grundlagen für die Erreichung dieser Ziele sowie für die Erarbeitung, Umsetzung, Überprüfung und Fortschreibung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Ergänzung zu nationalen, europäischen und internationalen Anstrengungen zu schaffen, um eine nachhaltige Verbesserung des Klimaschutzes sowie eine Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels zu erreichen.
Das Gesetz dient dem Schutz der Gesundheit unter Berücksichtigung der Aspekte von Gesundheitsförderung und Prävention, der Versorgungssicherheit, der Preisstabilität, der gewerblichen und industriellen Wertschöpfung, der Arbeitsplatzsicherheit im Sinne guter Arbeit, der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Gerechtigkeit sowie dem Erhalt der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie der Lebensgrundlage und Lebensqualität der saarländischen Bevölkerung. Klimaschutz wird zugleich als Beitrag für die Modernisierung des Wirtschaftsstandortes sowie für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der saarländischen Wirtschaft im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung verstanden.