SMG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 SMGÖffentliche Aufgabe der MedienSaarländisches Mediengesetz (SMG) Vom 17. Oktober 2023*) § 3§ 5 Die Medien nehmen bei der umfassenden Teilnahme an der Meinungsbildung eine öffentliche Aufgabe wahr. § 3