§ 5 SMIFördZuVO SNFörderzuständigkeitsverordnung SMI
Diese Verordnung tritt am 1. März 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der…
Art. 3 SN-20990Zweite Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Förderzuständigkeitsverordnung SMR vom 18. Oktober 2022 (SächsGVBl. S. 571)…
§ 2 SMWKFördZuVO SNFörderzuständigkeitsverordnung SMWK
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 20. Dezember 2005 Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst Barbara Ludwig
Art. 7 Abs. 1 SN-18270Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung von dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Verordnungen
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sächsische Jubiläumszuwendungsverordnung…