§ 1 SN-5015Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Großer Kranichsee“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf den Gebieten der Gemeinde Morgenröthe-Rautenkranz und der Stadt Eibenstock, Ortsteile Carlsfeld und Wildenthal, werden…
§ 1 SN-15182Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Radeburg im Landkreis Meißen und der Gemeinde Laußnitz im Landkreis Kamenz werden als…
§ 1 SN-15225Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Kutschgeteich Moritzburg“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Moritzburg im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-10192Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Jahna-Auenwälder“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Riesa und der Gemeinde Stauchitz im Landkreis Riesa-Großenhain werden als Naturschutzgebiet…
§ 2 Abs. 3 SN-5015Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Großer Kranichsee“
Das Naturschutzgebiet umfasst gemäß der Forstgrundkarte des Reviers Morgenröthe-Rautenkranz auf dem Gebiet der Gemarkung Morgenröthe-Rautenkranz die…