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Eine zwischen dem Gewerbestandort „Zechensteig“ und der Zollstraße befindliche Fläche wird aus der Schutzzone II in die Entwicklungszone überführt. Diese Fläche umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Jöhstadt: 528/2, 529, 530 und 537. Die Größe dieser Fläche beträgt 2,7 Hektar.
Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 18. April 2008 im Maßstab 1 : 3 500 mit einer violett gefärbten Linie eingetragen. Die in die Entwicklungszone überführte Fläche ist dort rot unterlegt dargestellt. Die von der Zonierungsänderung betroffene Fläche ist außerdem auf einer topografischen Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 18. April 2008 im Maßstab 1 : 25 000 rot eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Darstellung auf der Flurkarte. Die Karten sind Bestandteile dieser Verordnung.
Die Änderungen der Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II auf den unter den Absätzen 1 und 2 aufgeführten Flächen sind in einer Flurkarte…
Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in fünf Flurkarten des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 15. August 2006 in den Maßstäben 1 :…
Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 5. Dezember 2006 im Maßstab 1 : 3…
Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 29. November 2007 im Maßstab 1:3 500…
Die Grenze zwischen der Entwicklungszone und der Schutzzone II ist in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 16. August 2006 im Maßstab 1 : 3 000…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.