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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt (Sächsische Kormoranverordnung – SächsKorVO) vom 24. Januar 2007 (SächsGVBl. S. 26) wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 4 Abs. 2 Satz 1 wird jeweils das Wort „höheren“ durch das Wort „unteren“ ersetzt.
In § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 wird jeweils das Wort „höhere“ durch das Wort „untere“ ersetzt.
In § 6 werden die Wörter „Die Landesanstalt für Landwirtschaft“ durch die Wörter „Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ ersetzt.
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