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Die Aufhebungsfläche umfasst nach dem Stand vom 27. Juni 2008 die Schutzgebietsflächen auf dem Gebiet des Landkreises Delitzsch, die mit Datum vom 7. Dezember 2005 als Landschaftsschutzgebiet „Endmoränenlandschaft zwischen Taucha und Eilenburg“ (lokal verkündet) festgesetzt wurden. Weiterhin umfasst die Aufhebungsfläche auf dem Gebiet des Landkreises Muldentalkreis, die mit Datum vom 27. September 2007 als Landschaftsschutzgebiet „Lübschützer Teiche-Tresenwald“ (SächsGVBl. S. 528) festgesetzten Schutzgebietsflächen.
Die in § 2 Abs. 1 näher beschriebenen Flächen des mit Beschluss 13-3/63 des Rates des Bezirkes Leipzig vom 15. Februar 1963 (MittBl. BT und RdB Leipzig Nr. 2)…
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschütz, Gemarkung Mörtitz, Landkreis Delitzsch wird aus dem Landschaftsschutzgebiet…
Die im § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Landkreise Delitzsch und Torgau-Oschatz werden als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Das…
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemarkung Eilenburg, Landkreis Delitzsch wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ –…
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Doberschütz, Gemarkung Doberschütz, Landkreis Delitzsch wird aus dem Landschaftsschutzgebiet…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.