Gesetze
Gesetz wird geladen …
§ 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Landund Forstwirtschaft vom 21. März 2006 (SächsGVBl. S. 76), die durch Verordnung vom 11. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 427) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird nach der Angabe „§ 10 Abs. 3 Satz 3“ die Angabe „, dieser auch in Verbindung mit § 22 Abs. 4 Satz 2“ eingefügt.
In Nummer 9 wird das Wort „sowie“ durch ein Komma ersetzt.
In Nummer 10 wird das Komma durch das Wort „sowie“ ersetzt.
Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 11 eingefügt:
„11. § 2 Abs. 1 § 1, 3, Abs. 2 und 3 des Hopfengesetzes,“.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.