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Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über die Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmittel vom 25. September 1995 (SächsGVBl. S. 345),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zum Sachkundenachweis bei Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutz-Sachkundenachweisverordnung – SächsPflSchSachKVO) vom 6. Oktober 1995 (SächsGVBl. S. 345),
die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Kontrollwerkstätten zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten für Flächenkulturen vom 13. Mai 1996 (SächsGVBl. S. 242),
die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Durchführung des Hopfengesetzes.
Dresden, den 11. Juli 2009 Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer
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