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Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus (Sächsische Landwirtschaftssachverständigenverordnung – SächsLandwSachVO) vom 29. Oktober 2001 (SächsGVBl S. 694) wird wie folgt geändert: Das Bestellungsverfahren kann auch über den Einheitlichen Ansprechpartner nach dem Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG) vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 446), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 SächsVwVfG und den §§ 71a bis 71e VwVfG abgewickelt werden.
§ 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Nr. 2 werden die Wörter „im Freistaat Sachsen“ durch die Wörter „in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum“ ersetzt.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:
In Nr. 7 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt.
In Nr. 8 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Folgende Nr. 9 wird angefügt:
„9. Anzeige aller Niederlassungen, die zur Ausübung der Sachverständigentätigkeit nach § 1 Abs. 1 genutzt werden.“
Nach Absatz 5 werden folgende Absätze 6 bis 8 angefügt:
„(6) Die beantragte Bestellung nach Absatz 1 gilt nach Ablauf einer Frist von fünf Monaten und die beantragte Verlängerung einer Bestellung nach § 2 Abs. 4 und 5 Satz 2 nach einer Frist von drei Monaten als erteilt. Die Frist kann einmalig um bis zu drei Monate verlängert werden. Im Übrigen findet § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (SächsGVBl. S. 614), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 940) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 42a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827, 2839) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.
Die Regelungen der §§ 13b und 36a der Gewerbeordnung bleiben unberührt.“
In § 4 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „von dem Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „vom Freistaat Sachsen“ ersetzt.
In § 10 Abs. 1 werden die Nummern 5 bis 7 wie folgt neu gefasst: „5. die Leistung der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 807 der Zivilprozessordnung und den Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung gemäß § 901 der Zivilprozessordnung im Bundesgebiet oder vergleichbare Verfahrenshandlungen in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die nicht zur vollen Befriedigung des Gläubigers führten,
die Stellung des Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, die Eröffnung eines solchen Verfahrens und die Abweisung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder entsprechende Verfahrenshandlungen in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
Strafverfahren, den Erlass eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, das Urteil und den sonstigen Ausgang des Verfahrens in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,“
In § 14 Abs. 1 Nr. 3 werden die Wörter „Gebiet des Freistaates Sachsen“ durch die Angabe „aus den in § 1 Abs. 2 Nr. 2 genannten Hoheitsgebieten in ein Drittland“ ersetzt.
Die Anlage wird wie folgt gefasst:
„Anlage (zu § 1 Abs. 1 Satz 2) Sachgebiete der Sachverständigentätigkeit lfd. Nr. | Sachgebiet 1 | Landwirtschaft 1.1 | Betrieb/Unternehmen 1.1.1 | Bewertungs- und Entschädigungsfragen in landwirtschaftlichen Betrieben. Dies schließt die Bestellung für die Sachgebiete 1.1.2, 1.1.3, 1.1.4 und 1.1.6 ein. 1.1.2 | Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich von Gebäuden und baulichen Anlagen 1.1.3 | Bewertung von Aufwuchs und Aufwuchsschäden 1.1.4 | Bewertung von lebendem und totem Inventar 1.1.5 | Wasserwirtschaft und Melioration 1.1.6 | Landwirtschaftliches Rechnungswesen 1.1.7 | Landwirtschaftliches Versicherungswesen für den Bereich Sachversicherungsschäden 1.1.8 | Ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe 1.1.9 | Nebenbetriebe – Brennerei, Kies- und Gesteinsabbau, Ökonomie von Biogasanlagen 1.1.10 | Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse 1.2 | Acker- und Pflanzenbau 1.2.1 | Bodenkunde 1.2.2 | Ackerbau 1.2.3 | Grünlandwirtschaft 1.2.4 | Saatgut/Pflanzgut 1.2.5 | Pflanzenschutz 1.2.6 | Beregnung 1.2.7 | Landwirtschaftliche Sonderkulturen. Eine Bestellung und Vereidigung kann für einzelne Kulturen/Kulturgruppen vorgenommen werden. 1.3 | Tierzucht und Tierhaltung mit den Bereichen Zucht, Haltung, Bewertung 1.3.1 | Pferde einschließlich Pferdezucht, -haltung und -sport 1.3.2 | Rinder 1.3.3 | Schweine 1.3.4 | Schafe 1.3.5 | Geflügel 1.3.6 | Bienen 1.3.7 | Pelztiere 1.3.8 | Landwirtschaftliche Wildtierhaltung, wie Damtiere, Schwarzwild, oder Fasane 1.4 | Technik in der Landwirtschaft 1.4.1 | Bewertung und Schadensfeststellung für Maschinen und Geräte in der Außenwirtschaft 1.4.2 | Bewertung und Schadensfeststellung für Maschinen und Geräte in der Innenwirtschaft 1.4.3 | Klimatechnik/Energiefragen 1.4.4 | Bewertung und Schadensfeststellung für Biogasanlagen 1.5 | Gebäude und bauliche Anlagen in der Landwirtschaft 1.5.1 | Schadensfeststellung und Bewertung von Gebäuden und baulichen Anlagen 2 | Gartenbau 2.1 | Betrieb/Unternehmen 2.1.1 | Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben. Die Bestellung und Vereidigung erfolgt gegebenenfalls nach Produktionsrichtungen, die den verschiedenen Sachgebieten 2.2.1 bis 2.2.9 entsprechen. 2.2 | Spezialbereiche des Erwerbsgartenbaues 2.2.1 | Gemüsebau 2.2.2 | Obstbau 2.2.3 | Zierpflanzenbau einschließlich Stauden 2.2.4 | Baumschulen 2.2.5 | Friedhofsgärtnerei 2.2.6 | Saatzucht- und Jungpflanzenbetriebe 2.2.7 | Pilzanbau 2.2.8 | Haus- und Kleingärten 2.2.9 | Ökologisch wirtschaftende Gartenbaubetriebe 2.3 | Technik und Gebäude im Gartenbau 2.3.1 | Gewächshäuser, Heizungsanlagen und Inneneinrichtungen 2.3.2 | Gebäude und bauliche Anlagen 2.3.3 | Maschinen und Betriebsvorrichtungen 2.4 | Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau 2.4.1 | Garten- und Landschaftsbau – Herstellung und Unterhaltung 2.4.2 | Sportplatzbau – Herstellung und Unterhaltung 2.4.3 | Wertermittlung von Freianlagen – Gärten, Grünanlagen, Gehölze 2.4.4 | Baumpflege - Verkehrssicherheit von Bäumen 2.4.5 | Gehölze, Schutz- und Gestaltungsgrün, Gehölzwertermittlung 2.5 | Pflanzenernährung und Pflanzenschutz 2.5.1 | Düngung und Düngemittel 2.5.2 | Qualität von Erden und Substraten 2.5.3 | Pflanzenschutz 2.6. | Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse 3 | Forstwirtschaft 3.1 | Betrieb/Unternehmen 3.1.1 | Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Forstbetrieben. Dies schließt die Bestellung für die Sachgebiete 3.1.2 und 3.1.3 ein. 3.1.2 | Bestands- und Bodenbewertung 3.1.3 | Forsteinrichtung 3.1.4 | Nebenbetriebe 3.2 | Spezialgebiete 3.2.1 | Forstschutz und Schädlingsbekämpfung,Waldschäden 3.2.2 | Forstbaumschulen 3.2.3 | Forsttechnik, einschließlich Maschinen und Wegebau 3.2.4 | Jagdwesen 4 | Weinbau 4.1 | Betrieb/Unternehmen 4.1.1 | Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Weinbaubetrieben 4.2 | Spezialgebiete 4.2.1 | Außenwirtschaft 4.2.2 | Kellerwirtschaft 4.2.3 | Ökologisch wirtschaftende Weinbaubetriebe 5 | Fischerei 5.1 | Betrieb/Unternehmen 5.1.1 | Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Fischereibetrieben. Die Bestellung und Vereidigung erfolgt gegebenenfalls nach Produktionsrichtungen, die den Sachgebieten 5.2.1 bis 5.2.4 entsprechen. 5.2 | Spezialgebiete 5.2.1 | See- und Flussfischerei 5.2.2 | Teichwirtschaft 5.2.3 | Technische Aquakulturen 5.2.4 | Vermarktungseinrichtungen und Qualitätsfragen 5.2.5 | Fischkrankheiten und Gewässer 6 | Umweltschutz in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und Weinbau, in der Fischerei 6.1. | Emissionen und Immissionen, unter anderem mit den Bereichen Abwasser, Staub, Geruch, Lärm, Umweltverträglichkeit. 6.1.1 | Pflanzenschäden durch Immissionen 6.1.2 | Emissionen und Immissionen aus Tierhaltung und sonstigen Bereichen 6.1.3 | Schäden an fischereilich genutzten Gewässern durch Immissionen 6.2 | Naturschutz und Gewässerschutz 6.2.1 | Naturschutz und Landschaftspflege 6.2.2 | Gewässerschutz 6.3 | Bodenschutz 6.4 | Agrikulturchemie 7 | Hauswirtschaft 7.1 | Privathaushalt 7.2 | Großhaushalt“
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