Art. 3 Abs. 2 SN-12048Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport zur Neuregelung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Artikel 2 tritt am ersten Tage des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen…
Art. 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. a SN-17011Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Qualifikationsvoraussetzungen von pädagogischen Fachkräften
In Absatz 1 werden die Wörter „bei Inkrafttreten dieser Verordnung“ durch die Wörter „am 29. Oktober 2016 nach dieser Verordnung in der bis zum 29. Oktober 2016…
Art. 4 SN-18647Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Lehrkräftequalifizierung im Freistaat Sachsen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 6. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 656), die…
§ 22 FachlkVO SNFachlehrkräfteverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die…
Art. 9 SN-11216Sächsische Dienstleistungsrichtlinienverordnung
Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums…