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Fachberater sind in der Regel Fachkräfte mit
Master im Studiengang Kindheitspädagogik oder Soziale Arbeit,
Diplom, Bachelor oder Master im Studiengang Erziehungswissenschaft oder Pädagogik oder
Diplom, Bachelor oder Master im Studiengang Psychologie.
Sie sollen über eine zweijährige Praxiserfahrung im sozialpädagogischen Bereich verfügen.
einen Abschluss als Meisterin oder Meister, Technikerin oder Techniker und einen entsprechenden Abschluss als Fachlehrerin oder Fachlehrer für die Fachpraxis,
als Fachberater gemäß § 4
Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. einer Berufsqualifikation nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7, 9 oder Nummer 10,“.
Diplom oder Bachelor der Erziehungswissenschaft oder der Pädagogik in der Studienrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik.
eine berufserfahrene Fachkraft gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.