Art. 2 Abs. 2 SN-3716Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrenstoffrechts
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben. Das vorstehende Gesetz wird hiermit…
Art. 2 Abs. 2 SN-1423Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 1 SN-1232Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 SN-1233Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Thüringen in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-17386Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel II in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben. Dresden, den 31. März 2012…