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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen – SOMIA) vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365) wird wie folgt geändert:
§ 38 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Die Prüfungsnote für die schriftliche Prüfung setzt sich zusammen aus der Bewertung des schriftlichen Teils und der Bewertung des praktischen Teils.“
Folgender Satz wird angefügt: „Dabei kommt dem schriftlichen Teil ein höheres Gewicht zu.“
In § 49 wird die Angabe „§ 38 Abs. 1 Satz 3 bis 4“ durch die Angabe „§ 38 Abs. 1 Satz 3 bis 5“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.