Art. 1 SN-12587 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen (Förderzuständigkeitsverordnung SMJus – SMJFördZuVO | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen (Förderzuständigkeitsverordnung SMJus – SMJFördZuVO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen im Bereich des E-Governments
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 1 SN-12587
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