Art. 2 Abs. 1 SN-12079Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verordnung zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 2 SN-12807Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Förderzuständigkeitsverordnung SMI
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 29. April 2013 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
Art. 3 Abs. 1 SN-12738Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Verordnung zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist.
Art. 6 Abs. 2 SN-17133Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst sowie für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Sozialverwaltung und Sozialversicherung im Freistaat Sachsen und weiterer Vorschriften
Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. Januar 2017 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig Die…
Art. 2 SN-12559Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Feuerwehrverordnung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 20. August 2012 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig