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Das Staatsministerium der Justiz und für Europa kann den Wortlaut der
Verordnung zur Ausführung der Bundesnotarordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung und der
Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung
im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt machen.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann den Wortlaut der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der vom…
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann den Wortlaut der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der vom…
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden…
Das Staatsministerium der Justiz kann den Wortlaut der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.