Art. 9 SN-12835Gesetz zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der LandschaftspflegeInkrafttreten und AußerkrafttretenZitatstelleArtikel 1 § 46 Abs. 2 Satz 2 und § 48 Abs. 3 Satz 1 tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes…Inkrafttreten und Außerkrafttreten