Art. 2 Abs. 3 SN-5367Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Durch die Änderung der Grenze zwischen den Vertragsparteien wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt. Das…
Art 2 Abs. 3 GrÄndStVtr BB/SNStaatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluss und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze)
Durch die Änderung der Grenze zwischen den Vertragsparteien wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt. Das…
Art 2 GrÄndStVtr BB/ST 2024Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Durch die Änderung der Grenze zwischen den vertragschließenden Ländern wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt.…
Art 2 GrÄndStVtr BB/STStaatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Durch die Änderung der Grenze zwischen den vertragschließenden Ländern wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt.…
Art 2 Abs. 3 GrÄndStVtr BB/MVStaatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Durch die Änderung der Landeszugehörigkeit wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt. Das Gericht bleibt auch…