§ 12 Abs. 1 KomHVO NRWVerordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
Die Verpflichtungsermächtigungen sind in den Teilfinanzplänen maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Dabei ist anzugeben, wie sich die Belastungen voraussichtlich…
§ 4 Abs. 6 KommHVOKommunalhaushaltsverordnung (KommHVO) Vom 10. Oktober 2006
Verpflichtungsermächtigungen sind in den Teilhaushalten maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Es ist anzugeben, wie sich die Belastungen voraussichtlich auf die…
§ 16 SäHO SNSächsische Haushaltsordnung
Die Verpflichtungsermächtigungen (§ 6) sind bei den jeweiligen Ausgaben gesondert zu veranschlagen. Wenn Verpflichtungen zu Lasten mehrerer Haushaltsjahre…
§ 16 BHOBundeshaushaltsordnung
Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei den jeweiligen Ausgaben gesondert zu veranschlagen. Wenn Verpflichtungen zu Lasten mehrerer Haushaltsjahre eingegangen…
§ 16 NRW-27976Landeshaushaltsordnung (LHO)
Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei den jeweiligen Ausgaben gesondert zu veranschlagen. Wenn Verpflichtungen zu Lasten mehrerer Haushaltsjahre eingegangen…