§ 256a HGBHandelsgesetzbuch
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen. Bei einer Restlaufzeit…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 31 SN-12174Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik und der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
§ 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am…
§ 18 DMBilGGesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung
Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassa-Geschäfte sind…
§ 57 Abs. 2 KomHVO NRWVerordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
Am Bilanzstichtag auf ausländische Währung lautende Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen sind mit dem Briefkurs, Forderungen und geleistete Anzahlungen…
§ 4 WuSolvVVerordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
Eine auf eine fremde Währung lautende Position ist zu dem von der Europäischen Zentralbank am Meldestichtag festgestellten und von der Deutschen Bundesbank…