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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter sowie über Einrichtung und Zuständigkeit eines Landesrechenzentrums Steuern (Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung – FARZZuVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2012 (SächsGVBl. S. 787), wird wie folgt geändert:
§ 2 wird wie folgt geändert:
In Nummer 1 wird die Angabe „Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768, 1792)“ durch die Angabe „Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809, 1826)“ ersetzt.
Nummer 2 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Angabe „Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030)“ durch die Angabe „Artikel 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4318, 4331)“ ersetzt.
In Satz 3 wird die Angabe „vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 225)“ durch die Angabe „vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814)“ ersetzt.
Die Anlage wird wie folgt geändert:
Ziffer I wird wie folgt geändert:
In der Überschrift werden die Wörter „ und die Kraftfahrzeugsteuer “ gestrichen.
In Nummer 3 Spalte 2 wird die Angabe „Artikel 7 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592, 2612)“ durch die Angabe „Artikel 25 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809, 1840)“ ersetzt.
Ziffer II wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird die Angabe „ und ohne Zuständigkeit für die Kraftfahrzeugsteuer nach Abschnitt III “ gestrichen.
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Bautzen gehörende Wort „Guttau,“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Döbeln gehörenden Wörter „Niederstriegis,“ und „Ziegra-Knobelsdorf,“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Eilenburg gehörenden Wörter „Neukyhna,“ und „, Zwochau“ gestrichen.
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Freital gehörenden Angaben wie folgt geändert:
aaa) Das Wort „Höckendorf“ wird durch das Wort „Klingenberg“ ersetzt. bbb) Die Wörter „Pretzschendorf,“ und „Schmiedeberg,“ werden gestrichen. ff) In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Görlitz gehörenden Wörter „Sohland a. Rotstein,“ gestrichen. gg) In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Löbau gehörenden Angaben wie folgt geändert: aaa) Das Wort „Jonsdorf“ wird durch das Wort „Kottmar“ ersetzt. bbb) Die Wörter „Berthelsdorf,“,„ Eibau,“,„ Niedercunnersdorf,“ und „Obercunnersdorf,“ werden gestrichen. hh) In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Oschatz gehörenden Angaben wie folgt geändert: aaa) Das Wort „Belgern“ wird durch die Wörter „Belgern-Schildau“ ersetzt. bbb) Die Wörter „Schildau,“ und „, Zinna“ werden gestrichen. ii) In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Schwarzenberg gehörenden Angaben wie folgt geändert: aaa) Das Wort „Bernsbach,“ wird gestrichen. bbb) Die Angabe „Lauter/Sa.“ wird durch die Wörter „Lauter-Bernsbach“ ersetzt. jj) In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Stollberg gehörenden Wörter „Erlbach-Kirchberg,“ und „Hormersdorf,“ gestrichen. kk) In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Zschopau gehörenden Angaben wie folgt geändert: aaa) Das Wort „Pockau“ wird durch die Wörter „Pockau-Lengefeld“ ersetzt. bbb) Die Wörter „Lengefeld,“ und „Zöblitz,“ werden gestrichen.
Ziffer III wird aufgehoben.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.