Art. 2 SN-14105 — Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO | Junoda
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Einführung des Berufs des Notfallsanitäters und der Notfallsanitäterin und zur Änderung der Schulordnung Berufliche Gymnasien
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Art. 2 SN-14105
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