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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über den elektronischen Rechtsverkehr, die elektronische Aktenführung, die elektronischen Register und das maschinelle Grundbuch in Sachsen (Sächsische E-Justizverordnung – SächsEJustizVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. April 2014 (SächsGVBl. S. 294) wird wie folgt geändert:
Die Anlage 1 Nummer 3 wird wie folgt geändert:
in der Spalte „Verfahrensbereich“ wird eine neue Zeile mit dem Wort „Grundbuchsachen“ angefügt.
in der Spalte „Datum“ wird eine neue Zeile mit der Angabe „1. Februar 2015“ angefügt.
Der Anlage 2 wird folgende Nummer 2 angefügt:
Nummer | Gericht | Verfahrensbereich | Datum Nummer | Gericht | Verfahrensbereich | Datum „2. | Amtsgericht Leipzig | Grundbuchsachen | 1. Februar 2015“
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