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Schutzzweck ist
die Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung der artenreichen Edellaubholzgesellschaften in verschiedenen standörtlich und expositionsbedingten Ausbildungsformen sowie der trockenen Gebüsche, Felsfluren und Halbtrockenrasen;
die Erhaltung und Pflege gebietstypischer Pflanzen- und Tierarten in ihren Lebensgemeinschaften, insbesondere der Pflanzenarten des Basaltkegels, die mit dem Spitzahorn-Linden-Blockhaldenwald (Aceri-Tilietum) Pflanzengesellschaften der potentiellen natürlichen Vegetation bilden, der artenreichen Pilzflora, der Insekten-, Weichtier- und Wirbeltierfauna;
die Erhaltung weitgehend unbeeinträchtigter Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Gründen, insbesondere für die Ökosystemforschung;
die Erhaltung der Landeskrone als landschaftsprägender Basaltberg in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und Schönheit.
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