Art. 1 SN-15164Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Änderung der Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rückhaltebecken Stöhna“
Die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rückhaltebecken Stöhna“ vom 3. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 14),…
§ 1 SN-10192Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Jahna-Auenwälder“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Riesa und der Gemeinde Stauchitz im Landkreis Riesa-Großenhain werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-10227Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Bockwitz“
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Städte Borna, Frohburg und Kitzscher und der Gemeinde Wyhratal im Landkreis Leipziger Land wird als…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-15144Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Südbereich Braunsteich“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Weißwasser und der Gemeinde Weißkeißel im Niederschlesischen Oberlausitzkreis werden als…