Gesetze
Gesetz wird geladen …
Besonderer Schutzzweck ist:
die Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender Tierarten, insbesondere der vorkommenden seltenen Arten der Avifauna,
die Sicherung der Funktion des Flachwassergebietes als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche Sumpf- und Wasservögel,
die Erhaltung und weitere Entwicklung der Grünlandflächen zu artenreichen Wiesen,
die Entwicklung der Aufforstungen zu standortgerechten, naturnahen Wäldern.
die Entwicklung artenreicher, extensiv genutzter Grünlandbereiche;
Schutzzweck ist die Erhaltung und Sicherung der Auenlandschaft als Landschaftstyp von hoher ökologischer Wertigkeit sowie als Naherholungsraum.
die Erhaltung von Sandtrockenrasen und Zwergstrauchheiden;
die Erhaltung und Entwicklung artenreicher Wiesen, insbesondere der typischen Auenwiesen und der Glatthaferwiesen;
die Erhaltung, Pflege und Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften, einschließlich der hier lebenden Tier- und Pflanzenarten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.