§ 8 SN-5023Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rauner- und Haarbachtal“
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin gemäß § 53 SächsNatSchG schriftlich Befreiung…
§ 8 SN-5002Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Halbmeiler Wiesen“
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin gemäß § 53 SächsNatSchG Befreiung erteilen.
§ 8 Abs. 1 SN-15237Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Vordere Aue“
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die Höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin gemäß § 53 SächsNatSchG Befreiung erteilen.
§ 8 SN-9532Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rauner- und Haarbachtal“
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin gemäß § 53 SächsNatSchG schriftlich Befreiung…
§ 8 SN-5015Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Großer Kranichsee“
Von den Verboten und Geboten dieser Verordnung kann die höhere Naturschutzbehörde auf schriftlichen Antrag hin nach § 53 SächsNatSchG Befreiung erteilen.