Art. 3In SN-1505Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verordnung über das maschinell geführte Grundbuch sowie der Verordnung über Einführung und Führung des maschinell geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 6. Juli 2006 Der Staatsminister der Justiz Geert Mackenroth
Art. 12In SN-1365Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Elternzeitverordnung und anderer Verordnungen
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 11. November 2005 Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt Der Staatsminister…
Art. 2 SN-16069Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Kommunalfreistellungsverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 19. April 2015 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
Art. 2 SN-15094Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 18. Dezember 2014 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
Art. 74In SN-3548Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 10. April 2003 Der Staatsminister des Innern Horst Rasch