Art. 3 SN-3390Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und des Sächsischen Datenschutzgesetzes
Das Staatsministerium des Innern wird ermächtigt, den Wortlaut des Sächsischen Meldegesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 4 SN-2499Gesetz zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Meldegesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…
Art. 2 SN-17592Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-17909Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-16770Zweites Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Sächsischen Bauordnung in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Sächsischen…